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Service: hier steht der PDF-File von DD274 (Denkstimmen – Sag auch mal NEIN bei der Wahl!) zur Verfügung, wenn Sie alles gerne als Offliner lesen möchten.

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4 Antworten

  1. Das ist eine toll,spannende und für Deutschland unrealistische Idee! Sie wird leider leider nicht funktionieren. Unser Wahlsystem (Weimarer Republik!) sieht nicht vor, dass das „unmündige Volk“ die Politik in dieser Weise korrigiert und kontrolliert. Wie sehr wünsche ich mir eine direkte Demokratie wie in der Schweiz.
    Die Schweiz (leider gibt es kein anderes Beispiel) hat neben den Wahlen mit der Volksinitiative (ein Gesetzesvorschlag, der durch Parteien, Einzelpersonen oder Politiker lanciert wird, wird durch eine Volksabstimmung angenommen oder verworfen) oder mit dem Referendum (ein vom Parlament verabschiedeter Gesetzesvorschlag wird durch das Volk angenommen oder verworfen) eine Korrekturmöglichkeit. So tariert sich die effektive Auswirkung der Politik von „oben“ durch das „Volk“ wieder aus.
    So muss zum Beispiel das Ergebnis der TTIP-Verhandlungen in der CH automatisch vom „Volk“ gutgeheissen oder abgelehnt werden. Darum gibt es dort auch keine Aufregung zu diesem Thema.
    Da einerseits Politiker in vielen europäischen Länder das „Volk“ für unmündig, unwissend und dumm halten und es in vielen diesen Ländern aus ihrer monarchischen Geschichte „Leute braucht, die dieses (dumme) Volk führen“ und andererseits die Bevölkerung Obrigkeitsgläubig ist, wird sich eine direkte Demokratie wie in der Schweiz hier nicht umsetzen lassen.
    Viele Probleme wären dann keine mehr!
    Schade….

  2. Nach Art. 21 Abs. 1 S.1 Grundgesetz (GG) wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Demnach könnte man unterstellen, das diese und ihre Mandatsträger gar keinen eigenen Willen haben. Der Malus würde also nach hinten los gehen, so dass das deutsche Volk es nicht geschafft hat, seinen politischen Willen durch besondere Organe der Gesetzgebung in vollziehende Gewalt durchzusetzen, vgl. Art. 20 Abs. 3 GG. Die Frage ist, wie die Deutschen nach Art. 20 Abs. 4 gegen die Politiker Widerstand leisten sollen, die die verfassungsmäßige Ordnung durch ihr Verhalten untergraben. Da könnte ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG gegen die GroKo-Parteien wirkungsvoller sein, als ein Malus. Herzliche Grüße, JoB

  3. Grüß Gott,
    ein schöner Vorschlag.
    Er kann aber so leider nicht funktionieren. I.A. haben wir ja so etwas wie eine infomelle „Einheitspartei“ aller Parteien im Bundestag. Wenn nun alle diese Parteien 30% Ihrer Wahlstimmen abgezogen bekämen, weil der entsprechende Prozentsatz Nein-Stimmen vorliegt, und die vorhandenen Bundestagssitze weiter unter den etablierten Parteien aufgeteilt werden, dann ändert sich an der Sitz- und Machtverteilung im Bundestag nichts. Das 700 jährige Schweizer Modell mit dem direkten Korrektiv durch den Volkswillen hat seinen Charme! Auch sehen wir, daß wir, wie in Großbritannien eine echte Opposition brauchen, die die Diskussion über alternative Vorgehens- und Sichtweisen am Leben hält. Es ist wie in der Wissenschaft: Wenn ein Modell keine Gegner mehr hat, kommt der (Erkenntnis-) Fortschritt zum Erliegen.
    Herzliche Grüße
    Eckhard

  4. @ H. Ströfer: Die gleiche Überlegung ging mir auch beim Lesen des DD durch den Kopf. Und selbst, wenn sich die prozentualen Verhältnisse ändern, so ist in einem Falle wie derzeit, wo sich auf wichtigen Gebieten alle Bundestagsparteien einig sind, keine Änderung der Politik zu erwarten, egal wie abgestimmt wird. Insofern müssen schon neue Parteien mit anderen Zielen her. Also lassen wir es besser, wie es ist 🙂

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